Bundesweit geben Physiotherapeuten bereits seit vielen Jahren erfolgreich osteopathische Behandlungen ab, nachdem diese eine intensive Zusatzausbildung genossen haben. Teilweise unterscheiden sich die Ausbildungen der Therapeuten dabei ganz erheblich. Bundeseinheitliche Standards, welche durch den Gesetzgeber beschlossen wurden, existieren bisher nicht. Aktuell bemühen sich vor allem die Gesundheitsminister der Bundesländer in Zusammenarbeit mit den osteopathischen und physiotherapeutischen Berufsverbänden darum eine einheitliche Gesetzesgrundlage zu schaffen. Aktuell scheint die Politik gemerkt zu haben, dass hier dringender Nachbesserungsbedarf besteht. Noch gibt es somit kein Berufsgesetz für Osteopathen, jedoch gehen interne Kreise davon aus, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis es ein solches geben wird. Zum aktuellen Zeitpunkt erstatten immer noch die meisten gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen, auch wenn diese von einem qualifizierten Physiotherapeuten abgegeben wurden. Die Nachfrage nach solchen Behandlungen ist weiterhin sehr hoch. Solange es ein Berufsgesetz für Osteopathen nicht gibt, können Osteopathen vollkommen rechtssicher die Osteopathie nur mit einer Heilpraktikererlaubnis abgeben. Gleiche Erlaubnis gilt selbstverständlich für Ärzte. Dann müssen sich Therapeuten keine Gedanken über Wettbewerbsrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht machen. Das bayerische Staatsministerium hat unlängst mitgeteilt, dass es wohl erkennt, dass viele qualifizierte Physiotherapeuten die Osteopathie abgeben und hat sich dazu entschlossen die Abgabe unter gewissen Kriterien zu dulden und nicht durch behördliches Handeln einzuschreiten. Somit macht es aktuell durchaus Sinn für den Osteopathen eine Heilpraktikererlaubnis vorhalten zu können, wobei dies über kurz oder lang vielleicht nicht mehr nötig ist. Dennoch ist die Abrechnung mit vielen Krankenkassen auch ohne Heilpraktikererlaubnis möglich. Aus diesen vorgenannten Gründen hat die VSO - Seminare Rügen, so reagiert, dass in die Ausbildung an den jeweiligen Ausbildungsstätten eine Vorbereitung auf die Heilpraktiker Prüfung integriert ist. Diese Vorbereitung  geschieht durch anerkannte und seit Jahren etablierte Heilpraktikerschulen.

 

Kooperation mit Heilpraktiker-Institut 

Bedingt durch die zurzeit geltende Rechtslage in Bezug auf die Ausübung der Heilkunde in Deutschland halte ich es für zwingend erforderlich, als Schule und Ausbildungsträger in die Ausbildung zum Osteopathen/in Lehrinhalte einer Vorbereitung auf die HPPrüfung einzubinden. Dies hat nach eingehender Überlegung und Abprüfen dazu geführt, dass die VSO-Seminare-Rügen eine Kooperationsvereinbarung mit HP- Schulen geschlossen hat. Was bedeutet dies für die Schüler in der Ausbildungsstätte VSO? Es werden in die Ausbildung die kompletten Vorbereitungskurse zur HP-Prüfung eingebunden. Ich denke, durch die Vermittlung der Inhalte, die für eine HP-Prüfung relevant sind, ist den Teilnehmern der Ausbildung bei der VSO ein notwendiges Mittel an die Hand gegeben, im Nachhinein die erlernten Techniken nach bestandener HP-Prüfung im rechtssicheren Raum auszuüben.


Osteopathie, Heilerlaubnis inklusive!

Das Düsseldorfer Gerichtsurteil vom September 2015 veranlasst uns, zusätzlich zu unserem Lehrplan der Osteopathieausbildung die Prüfungsvorbereitung zur Beantragung der Heilerlaubnis (Heilpraktikerprüfung) zu integrieren. In optimaler Abstimmung mit den Inhalten der Osteopathieausbildung werden die Teilnehmer an fünf Wochenenden gezielt auf die HP-Prüfung vorbereitet. Den Teilnehmern an der 5-jährigen Ausbildung entsteht hierdurch kein gravierend erhöhter Zeitaufwand. Durch die letztendlich zu erreichende Heilerlaubnis bereitet die VSO für die Arbeit als Osteopath hierdurch rechtssicheren Raum.